Im Katastrophenfall kommt es auf möglichst frühzeitige Informationen an. Dadurch ist gewährleistet, dass mehr Zeit für Vorbereitungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Um nicht wertvolle Zeit ungenützt verstreichen zu lassen, wurde ein umfangreiches Warn- und Alarmsystem aufgebaut.
Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgt über die in allen Orten vorhandenen rund 8.120 Feuerwehrsirenen – in Wien über spezielle Zivilschutzsirenen – wobei das Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich ist.
Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentralen sowie etlichen Bezirksalarmzentralen, können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst und damit die Bevölkerung gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln laufend durch den ORF durchgegeben werden.
Einmal jährlich (jeden ersten Samstag im Oktober) wird Österreichweit ein Probealarm mit allen Zivilschutzsignalen durchgeführt.
Damit erfolgt zum einem die Erprobung der technischen Anlagen, zum anderen sollen die Signale und ihre Bedeutung der Bevölkerung in Erinnerung gebracht werden.
Sirenensignale Österreich
WARNUNG:
Ein gleichbleibender Dauerton von 3 Minuten Länge bedeutet „WARNUNG“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren im Zuge von Elementarereignissen oder technischen Katastrophen gewarnt werden soll. Vermeiden oder beenden Sie einen Aufenthalt im Freien möglichst und schalten Sie Radio bzw. Fernseher (ORF) ein bzw. informieren Sie sich im Internet. Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
ALARM:
Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Länge bedeutet „ALARM“. Die Gefahr steht unmittelbar bevor. Alarm kann je nach Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung oder auch für einen größeren Bereich gegeben werden. Lassen Sie Ihr Radio bzw. TV weiterhin eingeschaltet und achten Sie auf Lautsprecheranweisungen. Spätestens jetzt sollte der Aufenthalt im Freien beendet werden. Auch hier gilt: Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
ENTWARNUNG:
Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nach vorangegangenem Signal „Warnung“) bedeutet „ENTWARNUNG“. Damit ist die unmittelbare Gefahr zu Ende. Beachten Sie allerdings die weiteren Anweisungen der Behörde und befolgen Sie diese.
FEUERWEHREINSATZ:
Drei aufeinanderfolgende gleichbleibende Dauertöne von jeweils 15 Sekunden, unterbrochen durch eine Pause von jeweils 7 Sekunden, bedeutet „EINSATZ“ für die Feuerwehr. Dieses Signal ist bei jedem Einsatz gleich und lässt keine Schlüsse auf das tatsächliche Ereignis zu!
SIRENENPROBE:
Ein gleichbleibender Dauerton von 15 Sekunden bedeutet „PROBE“. Diese Sirenenprobe wird jeden Samstag um 11:52 Uhr ausgelöst.